
Was ist eigentlich eine MAV?
Die Mitarbeitervertretung– kurz auch MAV genannt , vertritt die Interessen jedes Mitarbeiters, jeder Mitarbeiterin gegenüber unserem Dienstgeber, so wie ein Betriebsrat.
Die MAV wird von den Mitarbeiter/Innen auf vier Jahre gewählt.
Grundlage für unsere Arbeit ist die MitarbeiterVertretungsOrdnung (MAVO).
Die MAV wird von den Mitarbeiter/Innen auf vier Jahre gewählt.
Grundlage für unsere Arbeit ist die MitarbeiterVertretungsOrdnung (MAVO).
Aufgaben der MAV
- Wir achten darauf, dass alle Mitarbeiter/Innen gerecht behandelt werden, z.B. durch Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien
- Wir kümmern uns um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiter/Innen und setzten uns beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden.
- Wir begleiten Mitarbeiter/Innen bei Gesprächen
- Wir setzen uns für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein.
- Wir wirken auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin
- Unterstützung von Mitarbeiter/Innen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement kurz BEM
- Anliegen von Mitarbeiter/Innen werden von uns schnellstmöglich bearbeitet und natürlich streng vertraulich behandelt ! Alle MAV Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht
Rechte der MAV
- Zustimmungsrecht
Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die Mitarbeiter-vertretung das Recht, möglichen Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind z.B. Einstellungen, Eingruppierungen, Dienstplangestaltung, Beginn und Ende von Arbeitszeiten oder Einführungen von technischen Einrichtungen. - Antragsrecht
Die MAV kann Maßnahmen z. B. zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen. - Dienstvereinbarungen
Die Mitglieder der MAV können Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, z. B. zur allgemeinen Arbeitszeitregelung, Urlaubsplanung, Beurteilungsrichtlinien vom MA, BEM, Qualifizierungsmaßnahmen… - Anhörung und Mitberatung
Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn es um Fragen z.B. der betrieblichen Fort- und Weiterbildung oder Kündigung geht. - Vorschlagsrecht
Bei bestimmten Angelegenheiten hat die MAV dem Dienstgeber gegenüber das Vorschlagsrecht, z. B. über die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Hausordnung, Förderung der Altersteilzeit. - Informationen
Der Dienstgeber muss die Mitarbeitervertretung informieren, z. B. bei beabsichtigten Kündigungen.
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Flyer der Mitarbeitervertretung der Röm.-kath. Kirchengemeinde Herz Jesu Pforzheim: