Was ist eigentlich eine MAV?

Die Mitarbeitervertretung– kurz auch MAV genannt , vertritt die Interessen jedes Mitarbeiters, jeder Mitarbeiterin gegenüber unserem Dienstgeber, so wie ein Betriebsrat.
Die MAV wird von den Mitarbeiter/Innen auf vier Jahre gewählt.
Grundlage für unsere Arbeit ist die MitarbeiterVertretungsOrdnung (MAVO).
 

Aufgaben der MAV

  • Wir achten darauf, dass alle Mitarbeiter/Innen gerecht behandelt werden, z.B. durch Einhaltung von Verordnungen und Richtlinien
  • Wir kümmern uns um Anregungen und Beschwerden von Mitarbeiter/Innen und setzten uns beim Dienstgeber dafür ein, dass sie geklärt werden.
  • Wir begleiten Mitarbeiter/Innen bei Gesprächen
  • Wir setzen uns für Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Prävention ein.
  • Wir wirken auf familienfreundliche Arbeitsbedingungen hin
  • Unterstützung von Mitarbeiter/Innen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement kurz BEM
  • Anliegen von Mitarbeiter/Innen werden von uns schnellstmöglich bearbeitet und natürlich streng vertraulich behandelt ! Alle MAV Mitglieder unterliegen der Schweigepflicht
 

Rechte der MAV

  • Zustimmungsrecht
    Bei vielen Entscheidungen im Arbeitsverhältnis hat die Mitarbeiter-vertretung das Recht, möglichen Veränderungen zuzustimmen oder diese abzulehnen. Dies sind z.B. Einstellungen, Eingruppierungen, Dienstplangestaltung, Beginn und Ende von Arbeitszeiten oder Einführungen von technischen Einrichtungen.
  • Antragsrecht
    Die MAV kann Maßnahmen z. B. zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen beantragen.
  • Dienstvereinbarungen
    Die Mitglieder der MAV können Dienstvereinbarungen mit dem Dienstgeber treffen, z. B. zur allgemeinen Arbeitszeitregelung, Urlaubsplanung, Beurteilungsrichtlinien vom MA, BEM, Qualifizierungsmaßnahmen…
  • Anhörung und Mitberatung
    Der Dienstgeber ist verpflichtet, die MAV anzuhören, wenn es um Fragen z.B. der betrieblichen Fort- und Weiterbildung oder Kündigung geht.
  • Vorschlagsrecht
    Bei bestimmten Angelegenheiten hat die MAV dem Dienstgeber gegenüber das Vorschlagsrecht, z. B. über die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, Hausordnung, Förderung der Altersteilzeit.
  • Informationen
    Der Dienstgeber muss die Mitarbeitervertretung informieren, z. B. bei beabsichtigten Kündigungen.
------------------------------------------
Flyer der Mitarbeitervertretung der Röm.-kath. Kirchengemeinde Herz Jesu Pforzheim: 
 
------------------------------------

Informationen aus der KODA FreiburgFOKUS

------------------------------------
 

Informationen zu Beruf und Gesundheit:

-------------------------------------
 

Wo drückt der Schuh? 
Wir sind für Sie da!

Lassen Sie uns das Kontaktformular -
ausgefüllt zukommen. 
Wir melden uns bei Ihnen!
 
 
per Post
MAV Pforzheim
Römerstraße 70
75175 Pforzheim